Bedienungszuschlag

Bedienungszuschlag
Be|die|nungs|zu|schlag, Be|dien|zu|schlag

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • Bedienungszuschlag — Be|die|nungs|zu|schlag, Be|dien|zu|schlag, der: zusätzliche Gebühr, die dafür zu zahlen ist, dass bestimmte Waren od. Dienstleistungen nicht an einem dafür vorgesehenen Automaten, sondern an einer Verkaufsstelle erworben werden. b) * * *… …   Universal-Lexikon

  • Prozent — Perzentil; Prozentzahl; von Hundert; v. H. * * * Pro|zent [pro ts̮ɛnt], das; [e]s, e: Hundertstel (Zeichen: %): bei sofortiger Zahlung werden drei Prozent Rabatt gewährt; zehn Prozent [der Abgeordneten] haben zugestimmt; in dem Laden kriege ich… …   Universal-Lexikon

  • Servicegebühr — Ser|vice|ge|bühr [ sə:vɪs…], die: Bedienungszuschlag …   Universal-Lexikon

  • Servicezuschlag — Ser|vice|zu|schlag [ sə:vɪs…], der: Bedienungszuschlag …   Universal-Lexikon

  • Prozent — Pro|zẹnt 〈n.; Gen.: (e)s, Pl.: e od. (bei Zahlenangaben) ; Abk.: p. c. ; Zeichen: %〉 1. Hundertstel; Syn. 〈österr.; veraltet〉 Perzent; 10 Prozent Bedienungszuschlag; der Schnaps enthält 40 Prozent Alkohol; es waren höchstens 75 Prozent aller… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Trinkgeld — freiwillige Bezahlung an Bedienungspersonal in Hotels, Gasthäusern, Friseurbetrieben etc. Steuerliche Behandlung: Arbeitnehmern gewährte T. gelten grundsätzlich als steuerpflichtiger ⇡ Arbeitslohn. (1) Hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch… …   Lexikon der Economics

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